Wassersport Grömitz :: Erfolgreiche Wassersportausbildung seit 1978

Jörg Eschenbach

Kurpromenade 100
7655 23743 Grömitz

Telefon 04 562 - 2 665 015

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Angaben gemäß § 5 TMG

Jörg Eschenbach
Wassersport Grömitz
Kurpromenade 100
23743 Grömitz

Kontakt

Telefon: 04562 - 266 50 15
Telefax: 04562 - 266 50 16
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Jörg Eschenbach
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23743 Grömitz

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Einverständniserklärung für Minderjährige

Die Einverständniserklärung für Minderjährige zur Teilnahme an Kursleistungen, Vermietungsleistungen und sonstigen Leistungen bei Wassersport Grömitz bitte herunterladen und entsprechend ausgefüllt mitbringen.

Haftung

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Allgemeine Teilnahme- und Mietbedingungen (AGB)

Teilnehmer- und Mieterkreis

Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Windsurf-/Katamaran-/Segel-/SUP-/Wingsurf-/Kajaksport sowie deren Kombination ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.

Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kursen der Wassersportschule ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten, welche die Gesundheit beeinträchtigen, oder sonstigen Mitteln welche die Wahrnehmung Beeinträchtigen ist nicht gestattet.

Anmeldung & Rücktritt vom Vertrag

Die Anmeldung zu den Kursen der Wassersportschule Grömitz bedarf der Schriftform. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Eine Registrierung vorab ist zwingend erforderlich. Gleiches gilt für den Abschluss eines Mietvertrages. Die Registrierung erfolgt in digitaler Form. Vor der ersten Teilnahme an einem Kurs oder dem ersten Mietantritt ist der Personalausweis der Registrierten Person bzw. dessen Bevollmächtigten vorzuzeigen.

Die Wassersportschule Grömitz behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen in den Kursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (z.B. Starkwind, Blitzschlag, etc.) oder bei Zerstörung des Surfmaterials/der Katamarane/der Boote durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der schriftlichen Form. Tritt der Teilnehmer vor Kurs-/Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind als Schadensersatz für die von der Wassersportschule Grömitz geleisteten Aufwendungen sowie der entgangene Gewinn die folgenden Beiträge fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vermietung nicht gelingt.

Tritt die Reisegruppe vom Vertrag zurück, kann die Wassersportschule Grömitz anstelle des vereinbarten Reisepreises eine angemessene Entschädigung verlangen. Gleiches kann auch in besonderen Fällen für einzelne Teilnehmer der Reisegruppe gelten. Staffelung der zu zahlenden Entschädigungen:

  • Bis 2 Monate vor Kursbeginn 25% des Kurs-/Mietpreises
  • Bis 14 Tage vor Kursbeginn 50% des Kurs-/Mietpreises
  • Bis Kursbeginn 100% des Kurs-/Mietpreises

Anzahlungen werden dabei angerechnet.

Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Surfmaterials/der Katamarane/der Boote wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Material vor der Nutzung zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.

Falls die Betriebsbereitschaft des Surfmaterials/der Katamarane/der Boote durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.

Sicherheit & Durchführungsbedingungen

Den Anweisungen des Ausbilders/Vermieters ist Folge zu leisten. Brillen und sonstige persönliche Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern.

Haftung

Die Wassersportschule Grömitz haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Surfmaterials/der Katamarane/der Boote/des Materials.

Das gesamte Material einschließlich der Katamarane und Boote ist haftpflichtversichert. Personen- und Sachschäden sind im Rahmen der Haftpflichtversicherung je Schadensereignis auf einen Deckungsumfang von pauschal zwei Millionen Euro versichert. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/Mieter im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge.

Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, das Surfmaterial/den Katamaran/das Boot/das Material wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Surfmaterial/Katamaran/Boot/Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

Zusätzliche Vermietbedingungen

Die Wassersportschule Grömitz ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe des Materials/Bootes zu verweigern, sofern der Mieter/Surfer/Segler nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung anderer) des Mieters/Surfers/Seglers hinsichtlich der sicheren Führung des Surfmaterials/Bootes offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.

Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe und unmittelbaren Rückmeldung verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar.

Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Veranstaltungen ist untersagt.

Das Verleihen an dritte ist untersagt.

Nutzung von Bild- und Videomaterial

Alle unsere Teilnehmer/Mieter werden hiermit aufgeklärt, dass sich an unserer Wassersportschule Webcams befinden, die regelmäßig aktuelle Bilder ins Internet übermitteln.

Unsere Teilnehmer und Mieter werden hiermit aufgeklärt, dass wir in zeitlich regelmäßigen Abständen Bilder und Videos für unsere Homepage, Facebookseite sowie für andere Werbemittel vom Kursgeschehen und unserem Betriebsgelände anfertigen.

Sofern sich ein Teilnehmer, Mieter oder sonstige Kunde in seiner Privatsphäre gestört sieht, sollte er uns dieses umgehend mitteilen. Das Recht am Bild ist vor Kurs-/Mietantritt schriftlich anzuzeigen. Wenn möglich, können wir entsprechende Bilder zensieren und/oder löschen. Entsteht hierfür ein finanzieller Aufwand, wird dieser von uns nicht übernommen! Schadensersatzansprüche sowie sonstige monetäre Entschädigungen oder Beteiligungen sind ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen. 

Haftungsausschluss und Teilnahmebedingungen

  1. Unsere Teilnehmer müssen in Besitz eines Freischwimmerabzeichens sein, bzw. sie versichern, dass sie in der Lage sind mindestens 15 Minuten in offenen Gewässern zu schwimmen. Jeder Teilnehmer hat seine gesundheitliche Voraussetzung für die Kursteilnahme zu überprüfen bzw. sichert zu, diese überprüft zu haben.
  2. Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, welche die Gesundheit beeinträchtigen, ist nicht gestattet.
  3. Sportliche Aktivitäten sind mit Risiko (Sach- und Personengefährdung) verbunden, daher erfolgt der Gebrauch von Wassersportgeräten auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche an den Eigentümer, die Wassersportschule oder mit der Einrichtung in Zusammenhang stehende Personen oder Institutionen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Erstattungsansprüche an die Wassersportschule verursacht durch höhere Gewalt, können in keinem Fall geltend gemacht werden.
  4. Segelboote, Windsurfequipment oder sonstige Wassersportgeräte werden nur an Inhaber eines entsprechenden Grundscheines vermietet und dürfen ausschließlich nur vom Mieter/Teilnehmer und keinen weiteren Dritten geführt werden.
  5. Der Teilnehmer/Mieter ist darauf aufmerksam gemacht worden, dass er sich während der Materialnutzung stets im Sichtbereich des Vermieters aufzuhalten hat. Andernfalls diesen von seinem Vorhaben (Entfernung aus dem Sichtbereich) zu unterrichten hat. Der Mieter kennt das/die möglichen internationalen Seenotsignale.
  6. Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, das Sportgerät nach der vereinbarten Nutzungsdauer in ordnungsgemäßem Zustand wieder an den Ausgangspunkt zurückzubringen und sich zurückzumelden. Während der Nutzungsdauer unterliegt der Teilnehmer/Mieter einer Weisungsbefugnis gegenüber der Wassersportschule.
  7. Der Teilnehmer/Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die letztliche Entscheidung über die Nutzung eines entsprechenden Wassersportgerätes beim Vermieter liegt.
  8. Der Mieter haftet für alle verursachten Schäden selbst und in voller Höhe!
  9. Alle unsere Teilnehmer/Mieter werden hiermit aufgeklärt, dass sich an unserer Wassersportschule Webcams befinden, die regelmäßig aktuelle Bilder ins Internet übermitteln. Unsere Teilnehmer und Mieter werden hiermit aufgeklärt, dass wir in zeitlich regelmäßigen Abständen Bilder und Videos für unsere Homepage, Facebookseite sowie für andere Werbemittel vom Kursgeschehen und unserem Betriebsgelände anfertigen. Sofern sich ein Teilnehmer, Mieter oder sonstige Kunde in seiner Privatsphäre gestört sieht, sollte er uns dieses umgehend mitteilen. Das Recht am Bild ist vor Kurs-/Mietantritt schriftlich anzuzeigen. Wenn möglich, können wir entsprechende Bilder zensieren und/oder löschen. Entsteht hierfür ein finanzieller Aufwand, wird dieser von uns nicht übernommen! Schadensersatzansprüche sowie sonstige monetäre Entschädigungen oder Beteiligungen sind ausgeschlossen.
  10. Salvatorische Klausel: Sollten Teile dieser Bedingungen keine rechtliche Gültigkeit haben, so gelten die anderen Teile dennoch.